Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung für Mittel aus dem Robin Good Familienfonds aufgrund von Urlaubs- und Ferienzeiten etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Daher bitten wir Sie um etwas Geduld.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Robin Good Team
Einzelfallhilfe
Unter Einzelfallhilfen verstehen wir existenzsichernde Zuwendungen, z.B. für Lebensmittel, Möbel, Kleidung, Heizung/Strom. Wir leisten auch Hilfen für Bildung, soziale Teilhabe, gesundheitliche und soziale Entwicklung (z.B. Vereinsbeiträge, Zuschüsse für Ferienfahrten etc.).
Anträge an den ROBIN GOOD Familienfonds können ausschließlich über Fachdienste und Einrichtungen der Caritas, der Diakonie sowie andere soziale Einrichtungen in Bonn gestellt werden.
Privatpersonen können keine Anträge beim ROBIN GOOD Familienfonds stellen.
Die beschriebene Notlage und die Einkommensverhältnisse werden geprüft, da vor einer Antragstellung zunächst alle möglichen staatlichen Hilfen vorab auszuschöpfen sind. Die Hilfe des ROBIN GOOD Familienfonds wird immer nachrangig gewährt.
Im Rahmen der verfügbaren Mittel beträgt die Höchstgrenze pro Antrag 300 Euro.
Antragstellende Fachdienste und Einrichtungen können sich gerne an unsere Ansprechpartner:innen wenden.