ROBIN GOOD – der Familienfonds von Caritas und Diakonie

FAQ

Ihre Spende kommt an. Das garantieren wir. Jeder gespendete Euro trägt dazu bei, dass die Welt für Kinder und junge Erwachsene ein Stück besser wird. ROBIN GOOD finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Fördermittel.

FAQs Spenden

Es besteht die Möglichkeit, online über unsere Homepage zu spenden. Hier können Sie zwischen zwei Zahlungsformen auswählen: Lastschrifteinzug oder PayPal. Ebenfalls können sie einen Überweisungsträger bei Ihrer Bank einreichen oder eine Barspende bei uns tätigen.

Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht Ihr Kontoauszug als ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Ihr Finanzamt. Spenden in dieser Höhe werden vom Finanzamt ohne Zuwendungsbestätigung anerkannt. Für Spenden über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.

Aus den Mitteln des Fonds werden 10 % für Verwaltungs-, Werbe- und sonstige Sachkosten, z.B. für Spendenwerbung, Erstellung von Flyern, Briefporto o.Ä., eingesetzt. Alle darüber hinausgehenden Aufwendungen tragen Caritas und Diakonie zu gleichen Teilen.

90 % Ihrer Spenden kommen also zuverlässig bei den Bedürftigen an.

Jede Spende ist für uns wichtig. Bei regelmäßigen Spenden hat ROBIN GOOD mehr Planungssicherheit.

ROBIN GOOD ist kein eigener Verein. Wir sind als Familienfonds eine Kooperation von Caritasverband für die Stadt Bonn
e. V. und Diakonischem Werk Bonn und Region – gemeinnützige GmbH.

Lastschrift: Sie können ROBIN GOOD entweder mit einer einmaligen oder einer regelmäßigen Spende unterstützen. Die Abbuchung des Betrags erfolgt per Einzugsermächtigung. Ihre Daten werden verschlüsselt und elektronisch über eine sichere SSL-Verbindung weitergeleitet.

PayPal: Mit PayPal können Spenden für ROBIN GOOD getätigt werden. PayPal ist dabei der Dienstleister für den Transfer. Ihre Finanzdaten, z.B. IBAN oder Kreditkartennummer, bleiben dem Zahlungsempfänger verborgen. Dadurch wird ein Missbrauch dieser Daten vermieden. Die Informationen bzgl. der Teilnehmer*innen werden bei jeder Überweisung ebenfalls mit SSL geschützt.

FAQs Unterstützung

Anträge werden ausschließlich durch Mitarbeiter*innen einer sozialen Einrichtung gestellt, die in der Lage sind, die Bedürftigkeit des Hilfesuchenden zu prüfen und zu bestätigen.

Antragsvordrucke können unter robin.good@cd-bonn.de von den sozialen Einrichtungen beim ROBIN GOOD Familienfonds angefordert werden.

Die Hilfe kann für Personen, die für ein oder mehrere Kinder personensorgeberechtigt sind und deren Wohnort in Bonn oder im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis liegt, beantragt werden.

Die Hilfe kann für Personen beantragt werden, wenn die Bedürftigkeit von der antragsaufnehmenden Stelle geprüft und bestätigt wurde.

Die Höchstgrenze der Zuwendung beträgt 300 Euro je Antrag.

Die antragstellende soziale Einrichtung kann nach Ablauf von 12 Monaten einen Folgeantrag für die Familie in Not stellen.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an die antragstellende soziale Einrichtung, die den Betrag an den Zuwendungsempfänger weiterleitet.
Dort sind auch die Belege für die Anschaffungen als Nachweis vorzulegen.

Nein, der Betrag ist an den angegebenen Verwendungszweck gebunden.

Einkaufsbelege und Rechnungen sind von der antragstellenden Einrichtung entgegenzunehmen und aufzubewahren.
Der ROBIN GOOD Familienfonds prüft in regelmäßigen Abständen, ob die bewilligten Mittel antragsgemäß verwendet wurden.

Zuwendungsberechtigt sind Familien in Not, die Caritas, Diakonie und andere soziale Einrichtungen in Bonn aufsuchen, in deren Haushalt ein oder mehrere Kinder (i.d.R. im Alter bis zu 21 Jahren) leben.

Nein, im Vorfeld müssen alle zur Verfügung stehenden kommunalen oder/und staatlichen Mittel ausgeschöpft werden. Unterstützung erhalten Sie dabei durch Fachdienste und Einrichtungen der Caritas, der Diakonie sowie durch andere soziale Einrichtungen in Bonn.

der Familienfonds von
Caritas und Diakonie